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Unsere Konzeption 

Name der Kindertagespflegestelle:
Großtagespflege Kleingarten

Adresse:
Langenberger Str. 473
45277 Essen

Kindertagespflegepersonen (KTPP):
Horst Wittlich

Kontakt:
Telefon: 015780919592
E-Mail: h.wittlich@t-online.de
Stand: 15.03.2026

Vorstellung der Kindertagespflegepersonen

Einleitung:
Die Großtagespflege Kleingarten bietet Kindern einen geschützten und familiären Betreuungsrahmen mit festen Bezugspersonen. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht die Förderung von Eigenständigkeit, Selbstvertrauen und Selbstverwirklichung der Kinder.

Die Kinder sollen bei uns lernen:
- Dinge selbst auszuprobieren und zu expermientieren
- Erste eigene Entscheidungen zu treffen
- Erste eigene Verantwortung für sich und andere zu übernehmen
- Ihre Umwelt aktiv zu entdecken

Wir verstehen uns als Begleiter und Unterstützer, nicht als dauerhafte "Lenker" des kindlichen Handelns. So das die Kreativität und das Selbstvertrauen ihres Kindes wachsen kann.

Persönliche Vorstellung

Name:

Horst Wittlich

Lebenssituation:
Ich bin ein erfahrener ehemaliger Erzieher und arbeite seit über zehn Jahren im pädagogischen Bereich mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen und Herkunftsländer. In dieser Zeit konnte ich vielfältige Erfahrungen in der Betreuung, Förderung und Begleitung von Kindern sammeln. Die Arbeit mit Kindern ist für mich nicht nur ein Beruf, sondern eine Herzensangelegenheit. Besonders wichtig ist es mir, die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung zu unterstützen und ihnen eine sichere und vertrauensvolle Umgebung zu bieten, in der sie sich frei entfalten können.

Motivation für die Tätigkeit

Meine Motivation für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson entstand aus dem Wunsch heraus, wieder stärker individuell und aktiver mit den Kindern arbeiten zu können. In größeren Betreuungseinrichtungen wie den Kitas, bleibt im Alltag häufig weniger Zeit für die intensive Begleitung jedes einzelnen Kindes.


Die Kindertagespflege bietet dagegen einen familiären und überschaubaren Rahmen, in dem Kinder individuell wahrgenommen und begleitet werden können. Dadurch ist es möglich, stärker auf die Bedürfnisse, Interessen und das Entwicklungstempo jedes Kindes einzugehen.


Besonders wichtig ist mir dabei die Förderung von Selbstständigkeit, Selbstvertrauen und Eigeninitiative der Kinder. Ich möchte Kindern Raum geben, ihre Umwelt zu entdecken, eigene Erfahrungen zu machen und Schritt für Schritt selbstständiger und Stärker zu werden.


Die Arbeit in der Großtagespflege ermöglicht es mir, meine pädagogische Erfahrung einzubringen und Kinder in einer ruhigen, wertschätzenden und entwicklungsfördernden Umgebung auf ihrem zukünftigen weg zu begleiten.



Haustiere
In der Kindertagespflege befinden sich aktuell:
- Keine Haustiere.


Sollten Besucher planen welche mitzubringen, sind diese vorher Anzumelden um mögliche Allergien oder andere Komplikationen auszuschließen.


Großtagespflege (GTP) – Besonderheiten
Die Großtagespflege ist eine Betreuungsform zwischen KiTa und klassischer Kindertagespflege.

Gemeinsamkeiten mit Einzel-KTP:
- familienähnliche Betreuung
- kleine Gruppen
- feste Bezugspersonen
- individuelle Förderung

Unterschiede:
- Betreuung durch mehrere Kindertagespflegepersonen
- größere Gruppe (max. 9 Kinder)
- pädagogische Zusammenarbeit im Team
- gegenseitige Vertretung möglich

Gemeinsame Zuständigkeiten:
- Tagesstruktur
- Pädagogische Planung
- Elternkommunikation
- Dokumentation

Individuelle Zuständigkeiten:
Jede KTPP übernimmt für "ihre" Kinder eine höchstpersönliche Betreuung und fungiert als primäre Bezugsperson.

1. Vorstellung der Kindertagespflegestelle

Betreuungssituation:
In der Großtagespflege Kleingarten werden bis zu 9 Kinder im Alter von 0–3 Jahren betreut.
Ausnahmen bestätigen die Regel: So kann es unter umständen, nach Absprache mit den Eltern und Jugendamt auch sein, dass auch noch ältere Kinder aufgenommen werden.

Betreuungszeiten:
Mo-Fr 7.30-16.30
Andere Zeiten können nach Absprache, unter umständen zur Verfügung gestellt werden.
Die Betreuung erfolgt durch mindestens eine bis maximal zwei qualifizierte Kindertagespflegepersonen.

Räumlichkeiten:
Die Betreuung findet in angemieteten und kindgerecht gestalteten Räumen statt.

Die Räumlichkeiten umfassen:
- Gruppenraum / Spielbereich
- Ruhe- und Schlafraum
- Spiel und Bewegungsraum aka "Turnhalle"
- Waschraum
- Garderobe / Flur
- Küche
- Elterncafe
- Büro
- Der Namensgebende kleine Garten

Die Kinder sind nie unbeaufsichtigt alleine in einen Raum. Die Räume sind so gestaltet, dass Kinder sich dort frei bewegen, ausprobieren und selbstständig lernen & handeln können.

Beispiele:
- Niedrig erreichbare Regale, Stühle und Tische
- Hochwertige altersentsprechende Spielmaterialien die TÜV geprüft und teils FSC Zertifiziert sind
- Sichere Bewegungsbereiche

2. Pädagogische Arbeit und Ziele
Unser Schwerpunkt ist die: Selbstständigkeit
Denn unser pädagogischer Ansatz orientiert sich ganz getreu dem Motto:
"Probieren geht über Studieren."
Kinder lernen am besten durch eigenes Tun und Handeln.

Wir fördern Selbstständigkeit durch:
- Selbstständiges An und Ausziehen
- Selbstständiges Essen
- Eigenständige Spielentscheidungen
- Mitbestimmung im Alltag
- Eigenständige Konfliktlösungen (begleitet)
- Rücksichtnahme auf andere Kinder

Pädagogische Grundhaltung:
Unsere Arbeit orientiert sich an:
- Situativem Ansatz
- Bindungsorientierter Pädagogik
- Ganzheitlicher Bildung
Die Kinder werden als kompetente und individuelle Persönlichkeiten wahrgenommen.

3. Eingewöhnung:
Die Eingewöhnung erfolgt nach dem Berliner Eingewöhnungsmodell.

Phasen:
- Grundphase: Eltern begleiten das Kind in den ersten Tagen.
- Stabilisierungsphase: Erste kurze Trennungen.
- Schlussphase: Kind bleibt alleine in der Betreuung.
Das Tempo richtet sich ganz nach den Bedürfnissen des Kindes. Einige Kinder sind bereits nach wenigen Tagen drin andere benötigen noch ein bisschen mehr Zeit.

4. Tagesablauf
Der Tagesablauf bietet Struktur und Orientierung.

Ein typischer Tagesablauf als Beispiel:
07:30 – Ankommen
09:00 – gemeinsames Frühstück
09:30 – Freispiel 
10:30 – Spiel- und Bildungsangebote
11:30 – Mittagessen
12:00 – Ruhe- und Schlafzeit
14:00 – Kleiner Snack  
Ab 14:30 – Freispiel / Abholen

5. Bildungsauftrag im Alltag
Bildung geschieht im Alltag durch Spiel, Beobachtung und Erfahrung.

Bewegung:
- Klettern
- Balancieren
- Rutschen
- Bewegungsspiele
- Kleine Gartenaktivitäten wie zb. Blumengiesen

Sprache:
- Gespräche im Alltag
- Bilderbücher
- Lieder und Reime

Gesundheit / Ernährung:
- Gesunde und ausgewogene Mahlzeiten
- Bewegung
- Hygiene

Naturwissenschaftlich-technische Bildung:
Die Kinder entdecken:
- Wasser
- Pflanzen
- Wetter 
- Wasser Kreislauf
- Einfache Experimente

Ökologische Bildung:
Im "Kleingarten" lernen Kinder:
- Blumen und Pflanzen kennen
- Verantwortung für die Natur und kleine Lebewesen zb.: Insekten
- Nachhaltigkeit

Musisch-ästhetische Bildung:
- Malen
- Basteln
- Singen
- Musik

Soziale und interkulturelle Bildung:

Die Kinder lernen:
- Gegenseitige Rücksichtnahme
- Konfliktlösung
- Vielfalt

Mathematische Bildung:
- Zahlen
- Formen
- Mengen
- Sortieren
- Erstes Rechnen

Medien:
Medien werden bewusst und altersgerecht eingesetzt, z. B.:
- Bilderbücher
- Hörgeschichten
- Digitales

Wir nutzen Digitale Medien in kleinen und Kindgerechten Umfang:
Auch die kleinsten Wissen schon was Youtube und co. sind.
Das kann man nutzen um Kindgerechte Musik zu hören oder zb. Märchen wiederzugeben.
Oder auch die Kinder mal frei selber entscheiden zu lassen was sie grade hören wollen zb. mit Hilfe einer Tonibox. Sowas gab es früher nicht? Doch! Gab es auch schon früher... hieß damals nur anders: Kassettenrecorder oder CD Player. Und noch eine Generation davor hatte auch schon Schallplatten und Radio. "Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit... "

Das Internet verstehen wir als Werkzeug für unsere Pädagogische Arbeit um zb. tolle Ausmalbilder, Bastelvorlagen und mehr anbieten zu können. Auch spanende Gespräche können so angeregt werden, wenn die Kinder über ihre Helden und Vorbilder im Alltag berichten. Es ist wichtig moderne Medien zu begleiten um zu wissen was die Kinder (heimlich) mitnehmen um sie so besser schützen zu können. Anders als viele andere die es einfach stumpf verbieten. Das ding ist: Sachen die verboten sind, die sind für Kinder oft besonders interessant. Um ein Kontraproduktives arbeiten zu vermeiden arbeiten wir so lieber mit statt gegen das Kind.

Religion und Ethik:
Wir vermitteln:
- Werte
- Respekt
- Toleranz

Religiöse Vielfalt und Spiritualität wird respektiert.

6. Ernährung:
Wir achten auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung.

Merkmale:
- frische Lebensmittel
- wenig Zucker
- gemeinsames Essen

Kinder werden ermutigt, selbstständig zu essen und alles mindestens einmal zu probieren. Müssen dabei aber nicht den Telle aufessen. Wir servieren dabei nicht nur ausschließlich "super gesundes" Essen. Manchmal darf Essen auch einfach nur "gut schmecken" um eine breite Vielfalt abzudecken und um die Freude am Essen zu erhalten.

7. Sicherung von Kinderrechten:

Der Schutz der uns anvertrauten Kinder hat in der Großtagespflege Kleingarten oberste Priorität.

Wir orientieren uns am gesetzlichen Schutzauftrag nach §8a SGB VIII und arbeiten eng mit dem zuständigen Jugendamt sowie der Fachberatung VAMV zusammen.

Kinder haben ein Recht auf:

- Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt

- Schutz vor Vernachlässigung

- Eine sichere und vertrauensvolle Umgebung

- Respektvolle und wertschätzende Behandlung

In unserer pädagogischen Arbeit achten wir darauf, dass Kinder sich sicher fühlen und ihre Bedürfnisse wahrgenommen werden.


Wir nehmen Signale von Kindern ernst und beobachten aufmerksam ihr Verhalten und ihre Entwicklung. Bei möglichen Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung handeln wir entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und beziehen die zuständigen Fachstellen ein.


Die Kindertagespflegepersonen nehmen regelmäßig an Fortbildungen zum Thema Kinderschutz teil und stehen im Austausch mit der Fachberatung.


Durch klare Regeln, transparente Strukturen und eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern schaffen wir eine Umgebung, in der Kinder geschützt, respektiert und gestärkt aufwachsen können.


Die Kindertagespflege Kleingarten arbeitet gemäß der Vereinbarung mit dem Jugendamt nach §8a SGB VIII (Kinderschutz).

8. Partizipation:
Kinder dürfen bei uns mitentscheiden.

Beispiele:
- Spielangebote
- Auswahl von Materialien
- Essenssituationen
- Tagesaktivitäten

9. Inklusion / Vielfalt / Menschenbild:
Alle Kinder sind willkommen – unabhängig von:
- Herkunft
- Religion
- Spiritualität
- Geschlecht
- Entwicklungsstand

Vielfalt wird als Bereicherung verstanden.

10. Beobachtung und Dokumentation:
Die Entwicklung der Kinder wird in regelmäßig beobachtet und dokumentiert.

Formen:
- Entwicklungsbeobachtungen
- Portfolio Ordner
- Elterngespräche

11. Zusammenarbeit mit Eltern:
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern ist uns sehr wichtig.

Formen der Zusammenarbeit:
- Klassische Tür-und-Angel-Gespräche
- Entwicklungsgespräche
- Informationsaustausch
- Elternabende (bei Gelegenheit)

12. Qualitätsentwicklung:
Zur Sicherung der Qualität nehmen wir regelmäßig an:
- Fortbildungen
- Fachberatungen
- Austausch mit anderen KTPP

13. Kooperationen:
Wir arbeiten zusammen mit:
- Jugendamt
- Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)
- anderen Erziehern und Kindertagespflegepersonen

14. Nichtbetreuungszeiten / Vertretung / Regelungen:

14.1 Urlaubsregelungen

Die Kindertagespflegestelle ist jährlich für insgesamt 30 Tage geschlossen. Die genauen Schließungstage werden zu Beginn eines jeden Jahres bekannt gegeben und rechtzeitig mit den Eltern abgestimmt. Dies ermöglicht den Familien, ihre Urlaubsplanung entsprechend zu gestalten. 


14.2 Vereinbarungen bei unplanbaren Ausfällen

Sofortige Benachrichtigung:

Die Eltern werden unverzüglich per Mail und Whatsapp informiert, sollte die Kindertagespflegeperson unerwartet erkranken oder aus anderen zwingenden Gründen ausfallen.


Vertretungsanforderung:

Bei Bedarf wird eine Vertretung über den VAMV NRW angefordert:

- Telefon: 0201 82774-90

- Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 7:00 - 17:00 Uhr

- Webseite: www.vamv-nrw.de


Persönliche Betreuung:

Für die Dauer der Vertretung wird eine Vereinbarung mit den Sorgeberechtigten geschlossen, um die persönliche und vertragliche Zuordnung zur Kindertagespflegestelle zu erhalten. Die Vertretungsperson wird von der Kindertagespflegeperson eingearbeitet, um eine kontinuierliche und vertraute Betreuung zu gewährleisten.


14.3 Geplante Abwesenheiten

Urlaub und Fortbildungen:

- Die genauen Tage entnehmen Sie bitte bei Termine


14.4 Erkrankung des Tageskindes


Regelung bei Erkrankung:

- Sollte ihr Kind den Anschein machen das es erkannt ist. Lassen sie es bitte zuhause und informieren uns, über die Abwesenheit. Auch wenn es keine Großtagespflege Pflicht gibt, ist eine Abwesenheitsnotiz wichtig. Um den Tag besser planen zu können und auch um das Mittagessen besser zubereiten zu können. Um dadurch Lebensmittelverschwendung vorzubeugen.


Infektionsschutz und meldepflichtige Krankheiten (§34 IfSG)

Der Schutz der Kinder vor ansteckenden Krankheiten hat in der Kindertagespflege einen hohen Stellenwert. Grundlage hierfür bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere §34 IfSG, welches für Gemeinschaftseinrichtungen gilt, in denen Kinder betreut werden.


Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht, dürfen die Kindertagespflege nicht besuchen, wenn dadurch eine Ansteckungsgefahr für andere Kinder oder Betreuungspersonen besteht. Gleiches gilt für Kinder, in deren häuslicher Gemeinschaft bestimmte übertragbare Krankheiten auftreten.


Zu den relevanten Krankheiten zählen unter anderem:

- Masern

- Mumps

- Röteln

- Windpocken

- Keuchhusten

- Scharlach

- infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen (z. B. Norovirus, Salmonellen)

- Hepatitis A

- bakterielle Hirnhautentzündung

- Krätze (Scabies)

- Kopflausbefall


Erziehungsberechtigte sind verpflichtet, die Kindertagespflegeperson unverzüglich über das Auftreten einer meldepflichtigen Krankheit oder eines entsprechenden Verdachtsfalls zu informieren.


Das erkrankte Kind darf die Betreuung erst wieder besuchen, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. In bestimmten Fällen, kann hierfür eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein.


Tritt eine meldepflichtige Krankheit innerhalb der Kindertagespflege auf, werden alle betroffenen Familien unter Wahrung des Datenschutzes informiert. Die Großtagespflege arbeitet im Bedarfsfall mit dem zuständigen Gesundheitsamt zusammen und beachtet die entsprechenden Vorgaben und Empfehlungen.


14.5 Impfstatus und Masernschutzgesetz

Zum Schutz aller betreuten Kinder gilt das Masernschutzgesetz gemäß §20 Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Für Kinder, die eine Kindertagespflege besuchen, muss ein ausreichender Masernschutz nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch:

- den Impfausweis mit dokumentierter Masernimpfung

- eine ärztliche Bescheinigung über eine bestehende Immunität

- eine ärztliche Bescheinigung über eine medizinische Kontraindikation


Kinder ohne entsprechenden Nachweis dürfen gemäß den gesetzlichen Vorgaben nicht in der Kindertagespflege betreut werden. Die Überprüfung des Masernschutzes erfolgt vor Beginn der Betreuung. Der Nachweis über den Masernschutz wird vor Beginn der Betreuung eingesehen und dokumentiert. Ohne entsprechenden Nachweis kann keine Aufnahme in die Kindertagespflege erfolgen. Bis der entsprechende Nachweis nachgeholt wird. 


14.6 Medikamentengabe


Regelung zur Medikamentengabe:

- Wir weißen daraufhin, dass wir keine ausgebildeten Ärzte sind.

Daher besteht die Möglichkeit der Medikamentengabe nur als strenge Ausnahme, wenn dadurch ihr Kind die Teilhabe an der Großtagespflege sichert, ohne dass, dass Kind selbst, andere Kinder, sowie Personal beeinträchtigt werden. 

Beispiel: Augentropfen ok. Notfall Medikament nach Ärztlicher Absprache zb. gegen Epilepsie oder Krampfanfall ok. Hustensaft, Antibiotika o.ä. nicht ok.


Dokumentation:

- Wir dokumentieren die Menge und Ablaufdatum der Medikamente.
Auch die Uhrzeit und ob und was verabreicht wurde und wie viel.
Die Einsicht der Medikamenten Dokumentation steht den Eltern zu jederzeit offen zur Verfügung.


15. Abschied / Übergang zur KiTa:
Der Übergang von der Tagespflege in die Kita wird vorbereitet durch:

- Elterngespräche
- Portfolio Ordner
- Eigenständige Konfliklösungen
- Förderung von Selbstständigkeit
- Vorbereitung auf größere Gruppen
- Der Anreiz für das Kind die nächste Stufe zu erreichen: Vom "kleinen Garten" in den "großen Kindergarten" zu wechseln. 

16. Eigenständigkeitserklärung:
Hiermit erklären wir, dass diese Konzeption eigenständig erstellt wurde und Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist. Die Form der Mehrzahl ist bewusst gewählt worden für künftige Mitarbeiter, Praktikanten und andere Personen wie zb. Ehrenamtler die in der GPT Arbeiten werden.

Essen 15.03.2026

Unterschrift